Durch die physikalische Trennung des Internets vom Arbeitsplatzrechner können multimediale Inhalte aus dem Internet die entsprechenden Wiedergabeeinrichtungen auf Ihrem Arbeitsplatzrechner (z. B. die Lautsprecher für die Tonwiedergabe) nicht mehr auf direktem Wege erreichen. Auch diese Maßnahme verbessert den Schutz vor Angriffen aus dem Internet. Auf die Wiedergabe von Audio- und Videoinhalten muss dennoch nicht verzichtet werden.
Voraussetzung für die Audiowiedergabe am Arbeitsplatz ist die Installation von Hilfsapplikationen. Diese werden zusammen mit dem notwendigen Viewer-Programm (VNC-Viewer) von der m-privacy GmbH bereitgestellt und durch die Systemadministration auf den Arbeitsplatzrechnern installiert. Zur Nutzung der Audio- und Videofunktionalität in Verbindung mit TightGate™-Pro ist kein gesonderter Programmaufruf erforderlich. Die entsprechenden Applikationen werden automatisch aufgerufen, sobald Audio- oder Videoinhalte wiedergegeben werden sollen.
Zur Audiowiedergabe benötigen Sie eine diesbezügliche Berechtigung. Diese wird zentral durch Ihren Systemadministrator erteilt. Die Berechtigung zur Audiowiedergabe kann systemweit oder nutzerindividuell vergeben werden. Können Sie keine Audiodateien wiedergeben oder erfolgt die Videowiedergabe nur ohne Ton, liegt die notwendige Berechtigung möglicherweise nicht vor. Bitte kontaktieren Sie in diesem Fall Ihre Systemadministration.
TightGate™-Pro unterstützt alle gängigen Formate, in denen Audio- bzw. Videodateien üblicherweise vorliegen. Weiterhin können Internet-Streams verarbeitet werden, die über das HTTP-Protokoll erreichbar sind. Nicht zugelassen werden solche Streams, die die Sicherheit des Systems gefährden könnten. Sollten sich einzelne Multimediainhalte über TightGate™-Pro nicht darstellen lassen, wenden Sie sich bitte zunächst an Ihre Systemadministration.
Hinweis: Anwendungen, die eine bidirektionale Audio- oder Videoverbindung zwischen TightGate™-Pro und Ihrem Arbeitsplatzrechner erfordern, sind derzeit nicht nutzbar. Dies betrifft insbesondere Videochat-Anwendungen und Internettelefonie (”Skype”, VoIP).